Handwerkerbonus

Ab 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. 

Gefördert werden 20 % der Arbeitskosten mit maximal € 2.000,00 heuer und € 1.500 im nächsten Jahr.

Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise: 

  • Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten 
  • Spenglerarbeiten 
  • Austausch von Fenstern
  • Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.
  • Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.) 
  • Pflasterung

Sie haben selbst keine Möglichkeit Ihren Antrag digital einzubringen?

Auch dritte Personen, wie Verwandte, Bekannte, Ihr Gemeindeamt oder Ihr ausführender Handwerksbetrieb, können Sie dabei unterstützen. Vergessen Sie Ihre Dokumente nicht: 

  • Rechnung 
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Zahlungsnachweis und Ihren IBAN

01.08.2024